Ab 2025 wird’s für dich richtig spannend, denn es gibt neue Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität bei der Kleinunternehmerregelung. Was das für dein Business bedeutet? Mehr Freiheit und weniger Bürokratie!
Die Kleinunternehmerregelung wird angepasst und zwar zu deinen Gunsten:
Bisher:
• 22.000 € Umsatz im Vorjahr
• 50.000 € Umsatz im laufenden Jahr
Ab 2025:
➡️ 25.000 € Umsatz im Vorjahr
➡️ 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr
• Gründung im laufenden Jahr? Kein Problem! Ab 2025 musst du den Umsatz nicht mehr anteilig berechnen. Dir stehen volle 25.000 € zur Verfügung, egal wann du startest.
• Berechnungsgrundlage: Jetzt zählt der Netto-Ist-Umsatz, also nur, was du tatsächlich vereinnahmt hast, ohne Umsatzsteuer.
Du knackst die Grenzen? Glückwunsch! Hier die neuen Spielregeln:
• Mehr als 25.000 € im Vorjahr? Dann bist du im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr.
• Mehr als 100.000 € im laufenden Jahr? Kein Stress, du wechselst einfach mitten im Jahr in die Regelbesteuerung.
Manchmal macht es Sinn, freiwillig auf die Regelung zu verzichten z. B., um Vorsteuer abzuziehen.
Aber aufgepasst:
• Wer verzichtet, ist für 5 Jahre gebunden.
• Ein Widerruf über die Jahreserklärung ist nicht mehr möglich!
Ab 2025 kannst du die Regelung auch nutzen, wenn du in das EU-Ausland verkaufst, solange dein Umsatz unter 100.000 € bleibt.
Dafür brauchst du:
• Eine Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
• Eine spezielle Kleinunternehmer-ID
Mehr Umsatzgrenze, mehr Klarheit, mehr Möglichkeiten!
Die neuen Regeln machen es dir einfacher, dein Business zu starten oder weiterzuentwickeln, ganz ohne komplizierte Hürden.
👉 Informiere dich rechtzeitig und hole das Beste aus den Änderungen raus!
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