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Reverse-Charge leicht gemacht & so geht’s mit § 13b UStG!

Schon mal auf einer Rechnung „Reverse Charge“ oder „§ 13b UStG“ gelesen?

Dann heißt das: Nicht der Dienstleister zahlt die Umsatzsteuer, sondern du als Leistungsempfänger. Das nennt man Reverse-Charge-Verfahren und das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt.

🔍 Wann gilt das?

Zum Beispiel bei Rechnungen von Anbietern im Ausland wie: Google,Meta, Zoom, Shopify.

📑 Wie erkennst du das?

Achte auf Hinweise wie:
➡️ „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.“

➡️ „Reverse-Charge-Verfahren § 13b UStG“

➡️ „Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.“

🛠️ Was musst du tun?

In unserer Software wählst du beim Erfassen der Ausgabe einfach den passenden Umsatzsteuer-Typ „§ 13b“ aus.
So wird die Buchung korrekt markiert und alles ist sauber dokumentiert.

So sieht das aus:

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