Dann heißt das: Nicht der Dienstleister zahlt die Umsatzsteuer, sondern du als Leistungsempfänger. Das nennt man Reverse-Charge-Verfahren und das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt.
Zum Beispiel bei Rechnungen von Anbietern im Ausland wie: Google,Meta, Zoom, Shopify.
Achte auf Hinweise wie:
➡️ „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.“
➡️ „Reverse-Charge-Verfahren § 13b UStG“
➡️ „Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.“
In unserer Software wählst du beim Erfassen der Ausgabe einfach den passenden Umsatzsteuer-Typ „§ 13b“ aus.
So wird die Buchung korrekt markiert und alles ist sauber dokumentiert.
So sieht das aus:
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